Vorsorge

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)
R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung
Kein gesetzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit

Jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf vor dem Rentenbeginn wegen Unfall oder Krankheit aufgeben. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist dabei nicht nur eine Frage des Alters. Auf den Staat alleine können Sie sich in diesem Fall nicht verlassen, denn mit der Rentenreform 2001 kam es zu erheblichen Leistungsminderungen in der gesetzlichen Absicherung. Berufseinsteiger haben mit Ausnahme von Arbeitsunfällen gar keinen gesetzlichen Schutz.

Mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) können Sie sich entsprechend Ihres individuellen Vorsorgebedarfs die notwendige finanzielle Sicherheit aufbauen. Wir bieten Ihnen zum einen die Vereinbarung einer laufenden Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit, um Einkommensverluste auszugleichen, in Verbindung mit einer Beitragsbefreiung für Ihre private Renten- oder Lebensversicherung, zum anderen die ausschließliche Vereinbarung einer Beitragsbefreiung für spezielle Vorsorgeprodukte (Rentenversicherungen, Kapital bildende Lebensversicherungen, Risikolebensversicherungen). Das heißt, im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt die R+V die weitere Beitragszahlung für den vereinbarten Versicherungsschutz.

Wichtig: Die BUZ kann ausschließlich in Verbindung mit einer Renten-, Risiko- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der BUZ-Versicherungsschutz kann jedoch weitgehend unabhängig von der Höhe der Hauptversicherung festgelegt werden.

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