| Sparen und Anlegen |
| Vermögenswirksame Leistungen |
| Vermögensbildung mit Arbeitgeber und Staat |
Bis zu 870 Euro können Sie als Arbeitnehmer vermögenswirksam anlegen. Das
Finanzamt zahlt dabei bis zu
114,30 Euro.
Diese staatlichen Zuschüsse erhalten Sie dann, wenn Ihr zu versteuerndes
Jahreseinkommen 17.900 Euro (Ledige) und 35.800 Euro (Verheiratete) nicht
übersteigt.
Das dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Denn Ihr Arbeitgeber beteiligt sich
oft ebenfalls an dieser Sparform.
Kommen Sie zu uns. Wir sagen Ihnen, welche Anlageformen
besonders gefördert werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt
sieben Jahre.
Mit 2x Arbeitnehmersparzulage, der Altersvorsorgezulage und der Wohnungsbauprämie sind für ein Paar mit zwei Kindern bis zu 824 Euro Prämien drin. Möchten Sie darauf verzichten?
Lassen Sie durch uns prüfen, ob Sie noch andere Zahlungen vom Finanzamt erhalten.